Mehrwertsteuerbefreiung für Solar- und Photovoltaik
Die All-In-One Lösung zur Integration der Mehrwertsteuerbefreiung gemäß §12 Abs. 3 UStG (Deutschland), §28 Abs. 62 UStG 1994 (Österreich), Art. 9 lid 3 Wet OB 1968 (Niederlande), Čl. 39 ZPDV (Koratien) oder Art. 44, § 3 Wetboek BTW (Belgien) für Solar- und Photovoltaikanlagen.
Automatische Anpassungen: Das Plugin erkennt automatisch, welche Produkte für die Mehrwertsteuerbefreiung qualifiziert sind, und passt die Preise sowie die Steuersätze entsprechend an. PV-Komponenten können ebenfalls steuerfrei gestellt werden, jedoch nur, wenn sich mindestens eine PV-Anlage im Warenkorb befindet, die als Mehrwertsteuerbefreiung qualifiziert ist.
Steuer-Switcher: Mit dem integrierten Switcher kann die Mehrwertsteuerbefreiung je nach Bedarf aktiviert oder deaktiviert werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Prüfung von Kundendaten: Es wird geprüft, ob die Rechnungs- und Lieferadresse in einem der aktivierten Länder aus der Länderverwaltung liegt, ob Angaben zu Firma oder USt-IdNr fehlen und ob Rechnungs- und Lieferadresse übereinstimmen. Wenn eine der Voraussetzungen nicht erfüllt ist, wird die Steuerbefreiung automatisch deaktiviert.
Informativer Pop-Up: Ein automatisch angezeigtes und anpassbares Pop-up informiert die Kunden umfassend über die Möglichkeit der Mehrwertsteuerbefreiung und ermöglicht es, diese bei Bedarf per Button zu aktivieren. Sollten die Voraussetzungen für die Mehrwertsteuerbefreiung nicht erfüllt sein, werden die Gründe hierfür angezeigt.
Bestätigungs-Checkbox: Falls qualifizierte mehrwertsteuerbefreite Artikel im Warenkorb vorhanden sind, wird auf der letzten Checkout-Seite eine Checkbox eingeblendet, über die der Kunde bestätigen muss, dass er die Bedingungen für die Mehrwertsteuerbefreiung erfüllt.
0% USt. Artikelsticker: Produkte, die für die Mehrwertsteuerbefreiung qualifiziert sind, werden mit einem deutlich sichtbaren "0% USt."-Sticker versehen.
Steuerklassenwahl: Wählen Sie in den Einstellungen die entsprechende Steuerklasse aus JTL Wawi für die Mehrwertsteuerbefreiung aus, damit diese später in den Bestellungen steuerkonform zugeordnet werden kann.